Ärzte & Zahnärzte
Heilberufe haben steuerliche Besonderheiten: Umsatzsteuerbefreiung mit Ausnahmen, Abfärbegefahr in Gemeinschaftspraxen, hohe Investitionen. Wir kennen diese Themen und halten Ihnen den Rücken für die Patienten frei.
Typische Ausgangslage
- Praxisgründung oder -übernahme mit hoher Finanzierung.
- Unsicherheit bei Umsatzsteuer auf IGeL- oder Ästhetikleistungen.
- Wenig Überblick über Liquidität und Steuervorauszahlungen.
Unser Ansatz
Wir begleiten Sie von der Investitionsplanung bis zur laufenden Buchhaltung und liefern Auswertungen, die Sie wirklich nutzen können.
- Investitions- und Liquiditätsplanung für Banken
- Prüfung der Umsatzsteuerpflicht einzelner Leistungen
- Gestaltung von BAG, Praxisgemeinschaft und MVZ
Ablauf
- Erstgespräch: Praxisform, Pläne und Zahlen klären.
- Planung: Investition, Finanzierung und Steuern.
- Umsetzung: Gründung oder Übernahme begleiten.
- Laufende Betreuung: Buchhaltung, Lohn, Abschluss, Beratung.
Häufige Fragen
Sind ärztliche Leistungen umsatzsteuerfrei?
Heilbehandlungen sind steuerfrei. Leistungen ohne therapeutisches Ziel, etwa bestimmte ästhetische Behandlungen oder Gutachten, können umsatzsteuerpflichtig sein.
Was ist die Abfärbewirkung in einer Gemeinschaftspraxis?
Erzielt eine freiberufliche Gemeinschaftspraxis gewerbliche Einkünfte, etwa aus Produktverkäufen, kann die gesamte Praxis gewerbesteuerpflichtig werden. Das lässt sich durch Gestaltung vermeiden.
Unterstützen Sie bei der Praxisübernahme?
Ja. Wir prüfen Kaufpreis und Zahlen der Praxis, erstellen die Finanzierungsplanung und optimieren die Kaufpreisaufteilung für Abschreibungen.