Nachfolge, Schenkung & Erbschaft
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer lässt sich mit Vorlauf erheblich senken. Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre, Betriebsvermögen kann bis zu 100 % verschont werden. Wer früh plant, hat die meisten Optionen.
Typische Ausgangslage
- Die Nachfolge ist nicht geregelt, ein Erbfall würde hohe Steuern auslösen.
- Freibeträge wurden bisher nicht genutzt.
- Unklar ist, wie Sie sich Einkünfte und Einfluss sichern.
Unser Ansatz
Wir bewerten Ihr Vermögen, berechnen die Steuer im Erb- und Schenkungsfall und entwickeln einen Übertragungsplan über mehrere Jahre.
- Unternehmensbewertung und Steuerberechnung
- Nutzung von Freibeträgen und Verschonungsregeln
- Gestaltung mit Nießbrauch, Familiengesellschaft oder Holding
Ablauf
- Vermögensübersicht: Unternehmen, Immobilien, Kapital erfassen.
- Steuerberechnung: Belastung im Erb- und Schenkungsfall.
- Übertragungsplan: Zeitplan und Gestaltung festlegen.
- Umsetzung: Verträge, Anzeigen beim Finanzamt, Begleitung.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Freibeträge bei Schenkungen?
Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 € je Elternteil, Enkel 200.000 €. Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
Ist Betriebsvermögen steuerfrei übertragbar?
Unter Bedingungen ja: Bei der Optionsverschonung bleibt Betriebsvermögen zu 100 % steuerfrei, wenn Lohnsumme und Behaltensfrist von sieben Jahren eingehalten werden.
Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?
Idealerweise fünf bis zehn Jahre vor der geplanten Übergabe, damit Freibeträge mehrfach genutzt werden können.